ul fliegen lernen ausbildung
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Die Voraussetzungen
Im Einzelnen werden gefordert : - Mindestalter 16 Jahre - Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II - Polizeiliches Führungszeugnis - Erklärung über schwebende Strafverfahren - Nachweis der Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Führerscheinkopie >> wenn nach 1979 erworben - Kopie des Personalausweises - 2 Passfotos
Die theoretische Ausbildung Für die theoretische UL-Ausbildung schreibt der Gesetzgeber 60 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern vor : - Technik - Meteorologie - Luftrecht - Navigation - Verhalten in besonderen Fällen / Menschliches Leistungsvermögen
Die praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung umfaßt 30 Flugstunden. Von diesen Stunden müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug absolviert werden. Die Ausbildungsinhalte im Einzelnen : Mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird. Die selbstständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen im Alleinflug. Die Durchführung von 2 Überlandflügen mit Fluglehrer mit einer jeweiligen Mindestdistanz von 200 Km einfache Flugstrecke ohne Zwischenlandung. Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer und die Durchführung von Ziellandeübungen auf dem Flugplatz. Die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz mit Mischflugbetrieb (Segel- u. Motorflugzeuge). Die theoretische und praktische Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.
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