ul fliegen lernen ausbildung

Die Voraussetzungen

Im Einzelnen werden gefordert :  
- Mindestalter 16 Jahre 
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II 
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung über schwebende Strafverfahren 
- Nachweis der Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  oder Führerscheinkopie >> wenn nach 1979 erworben 
- Kopie des Personalausweises 
- 2 Passfotos 

Die theoretische Ausbildung
Für die theoretische UL-Ausbildung schreibt der Gesetzgeber 60 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern vor :  
- Technik
- Meteorologie
- Luftrecht
- Navigation
- Verhalten in besonderen Fällen / Menschliches Leistungsvermögen

Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfaßt 30 Flugstunden. Von diesen Stunden müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug absolviert werden. Die Ausbildungsinhalte im Einzelnen :  
Mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.   
Die selbstständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen im Alleinflug.  
Die Durchführung von 2 Überlandflügen mit Fluglehrer mit einer jeweiligen Mindestdistanz von 200 Km einfache Flugstrecke ohne Zwischenlandung.  
Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer und die Durchführung von Ziellandeübungen auf dem Flugplatz.  
Die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz mit Mischflugbetrieb (Segel- u. Motorflugzeuge).  
Die theoretische und praktische Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.  
 

 

 

 

 


 

 

 
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